Biomasse-Anlagen zur thermischen Nutzung

 
Gefördert wird die Installation von
- Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
- besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung. Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderfähigen Kosten (inkl. Heizungstausch-Bonus von 10%).

Fördermittelgeber ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Infos hier oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb.