Steuerliche Modernisierungsförderung bei selbstgenutztem Wohneigentum

 

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes im Steuerrecht“ wurde Ende 2019 eine steuerliche Modernisierungsförderung auf den Weg gebracht. Sie kann bei energetischen Maßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum in Anspruch genommen werden.

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung, Erneuerung von Fenster und Türen oder auch der Heizungsanlage. Für eine grundlegende Heizungsmodernisierung sind jedoch die Konditionen des BAFA im Marktanreizprogramm attraktiver. Eine fachlich qualifizierte Energieberatung vor Maßnahmenbeginn wird mit bis zu 50% gefördert.
Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld:
- Steuerabzug von bis zu 20% über 3 Jahre verteilt
- Max. 40.000,- € Förderbetrag
- Nur im selbstgenutztem Wohneigentum
- Nachträglicher Abzug von der Steuer
- Nicht kombinierbar mit BAFA-Förderungen
- Richtlinien §35c des Einkommensteuergesetzes müssen eingehalten werden