Pflegekassenzuschuss:
Bis zu 4000,- € Zuschuss pro Person, bis zu 16.000,- € pro Wohngemeinschaft
Bis zu 4000,- € werden max. als Förderung pro Person gewährt. Bei Wohngemeinschaften beträgt der Höchstsatz maximal 16.000;- € pro Wohneinheit. Der Antrag sollte möglichst vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Gerade im Bad können eine Vielzahl von Maßnahmen eine selbstständige Lebensführung oder die häusliche Pflege erleichtern. Eine barrierefreie Dusche, ein höhenverstellbarer Waschtisch, rutschfeste Fliesen - das sind nur einige Beispiele, die das Lebens in den eigenen vier Wänden komofortabler gestalten. Sprechen Sie Ihren Innungsfachbetrieb für eine Beratung an. Mehr unter Behindertengerechter_Wohnungsumbau
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