Hybrid-Heizungen in bestehenden Gebäuden

 
In bestehenden Gebäuden, d.h., bei solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, welches ersetzt oder unterstützt werden soll, werden Hybridheizungen gefördert, die mehrere Anlagen miteinander kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen.

 
EE-Hybridheizungen
. . . kombinieren ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungs- Technik miteinander. Die Förderung beträgt bis zu 40% (ohne eine Biomasseheizung) bzw. 35% (mit einer Biomasseheizung) der förderfähigen Kosten.
Gas-Hybridheizungen
. . . werden nicht mehr gefördert.
 

Fördermittelgeber ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Infos hier oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb.